Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaften, Trainingseinheiten, Veranstaltungen und den Besuch der Räumlichkeiten von Fit and Fight Euskirchen e.V..
1. Geltungsbereich & Hausrecht
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Fit and Fight Euskirchen e.V. (nachfolgend „Club“ oder „Veranstalter“) und den Mitgliedern, Besuchern sowie Teilnehmern an Veranstaltungen (nachfolgend „Kunde“ oder „Besucher“).
1.2. Uneingeschränktes Hausrecht: Der Club und seine beauftragten Mitarbeiter (Trainer, Security, Vorstand) üben in allen Räumlichkeiten und bei Veranstaltungen das uneingeschränkte Hausrecht aus. Den Weisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
1.3. Wer gegen die Hausordnung verstößt, Anweisungen missachtet oder den Betriebsablauf stört, kann ohne Erstattung bereits geleisteter Zahlungen der Räumlichkeiten verwiesen werden (Hausverbot).
2. Mitgliedschaft & Trainingsbetrieb
2.1. Sporttauglichkeit: Das Mitglied versichert mit Abschluss der Mitgliedschaft, sportgesund zu sein. Einschränkungen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme, Asthma) sind dem Trainerpersonal vor Trainingsbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Bei Zweifeln an der Sporttauglichkeit ist der Club berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen.
2.2. Probetraining: Ein Probetraining ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Auch für Probetrainings gelten die Haftungsausschlüsse und Verhaltensregeln dieser AGB uneingeschränkt. Der Teilnehmer versichert vor Beginn, sportgesund zu sein.
2.3. Ausrüstung & Hygiene: Das Training ist nur in geeigneter, sauberer Sportkleidung gestattet. Das Betreten der Mattenflächen ist mit Straßenschuhen untersagt.
Schutzausrüstung (insb. Mundschutz, Bandagen, Boxhandschuhe, Tiefschutz) ist Pflicht, sofern vom Trainer nicht anders angeordnet. Für Sparring sind Handschuhe mit mindestens 14oz (bei Erwachsenen) bzw. 10-12oz (bei Kindern/Jugendlichen) vorgeschrieben, um Verletzungen zu minimieren. Ausrüstung kann ggf. gegen Gebühr geliehen werden; eine Haftung für Leihmaterial wird nicht übernommen.
2.4. Verhalten & Disziplin: Fairplay, Respekt, Disziplin und Hygiene sind die Grundwerte unseres Clubs.
Unsportliches Verhalten, Diskriminierung, rassistische Äußerungen, sexuelle Belästigung, Bedrohung oder Gewaltanwendung (außerhalb der reglementierten sportlichen Übungen) werden nicht toleriert und führen zur sofortigen außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft ohne Beitragsrückerstattung sowie ggf. zum Hausverbot.
Der Konsum, Besitz oder Handel von Dopingmitteln (gem. NADA-Liste) oder Betäubungsmitteln in den Räumlichkeiten ist strengstens verboten und führt zur Anzeige.
2.5. Weisungsbefugnis: Den Anweisungen der Trainer und des Personals ist während des Trainingsbetriebs uneingeschränkt Folge zu leisten. Trainer sind berechtigt, Mitglieder vom Training auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Ablauf stören oder sich oder andere gefährden.
2.6. Öffnungszeiten & Kursplan: Der Club ist berechtigt, die Öffnungszeiten und den Kursplan aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit des Trainers, Fortbildungen, Renovierungsarbeiten, behördliche Auflagen) vorübergehend zu ändern oder einzuschränken. Über Änderungen werden die Mitglieder rechtzeitig (z.B. via Aushang oder Social Media) informiert. Ein Anspruch auf Minderung des Beitrags besteht bei kurzzeitigen Ausfällen oder Änderungen nicht, sofern das Trainingsangebot nicht unzumutbar eingeschränkt wird. An gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein regulärer Trainingsbetrieb statt.
2.7. Mitgliedsbeiträge & Zahlungsverzug: Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus fällig. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, können Mahngebühren erhoben werden. Kosten für Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat (z.B. mangels Deckung oder falscher Kontoangaben), trägt das Mitglied. Bei erheblichem Zahlungsrückstand ist der Club berechtigt, den Zutritt bis zum Ausgleich der Forderungen zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht).
2.8. Laufzeit, Kündigung & Ruhezeiten:
Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Brief). Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist zum Laufzeitende möglich.
Bei nachgewiesener längerer Sportunfähigkeit (z.B. Krankheit, Verletzung > 4 Wochen, Schwangerschaft) kann die Mitgliedschaft auf Antrag ruhend gestellt werden. Der Vertrag verlängert sich um den Zeitraum der Ruhezeit. Ein Anspruch auf Ruhezeit besteht nur bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests.
2.9. Haftungsausschluss Training: Das Boxen und Kampfsporttraining beinhalten naturgemäß ein erhöhtes Risiko für Verletzungen (Kontaktspot). Die Teilnahme am Training, insbesondere am Sparring (Freikampf) und der Wettkampfvorbereitung, erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.
Der Club und seine Trainer haften nicht für Verletzungen oder gesundheitliche Schäden, die aus der sporttypischen Ausübung des Kampfsports resultieren (z.B. Prellungen, Cuts, Nasenbluten), sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Clubs vorliegt. Mitglieder sind angehalten, sich gegenseitig zu schützen und keine unnötige Härte anzuwenden.
3. Veranstaltungen & Tickets
3.1. Zutritt & Einlassvorbehalt: Der Erwerb eines Tickets berechtigt zum einmaligen Zutritt. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen den Zutritt zu verwehren oder der Veranstaltung zu verweisen, insbesondere bei:
- Erkennbarer Trunkenheit, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
- Aggressivem Verhalten, Pöbeleien oder Bedrohung anderer Gäste/Mitarbeiter.
- Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen, diskriminierender Kleidung oder Farben/Kutten bestimmter Gruppierungen/Clubs (sofern nicht ausdrücklich genehmigt).
- Mitführen verbotener Gegenstände.
In diesen Fällen verfällt die Eintrittskarte ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder Schadensersatz besteht nicht.
3.2. Verbotene Gegenstände & Kontrollen: Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen am Einlass sowie auf dem Gelände durchzuführen. Verboten sind insbesondere:
- Waffen aller Art, gefährliche Gegenstände, Messer, Pfefferspray.
- Pyrotechnik, Fackeln, Laserpointer.
- Fremdgetränke, eigene Speisen, Glasflaschen, Dosen.
- Professionelles Foto-/Videoequipment (ohne Akkreditierung).
- Drogen und Betäubungsmittel.
Werden verbotene Gegenstände gefunden, werden diese konfisziert oder der Zutritt verweigert. Bei Waffen- oder Drogenfunden erfolgt unverzüglich eine Anzeige.
3.3. Zahlungsmittel & Verzehrkarten („Bongs“):
Auf Veranstaltungen können Wertmarken oder Verzehrkarten (sog. „Bongs“) als ausschließliches Zahlungsmittel für Gastronomie festgelegt werden. Für diese gilt:
- Erworbene Bongs/Wertmarken sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Eine Rückerstattung von Restguthaben oder die Rücknahme nicht verbrauchter Bongs – auch zum Ende der Veranstaltung – ist ausgeschlossen.
- Für verlorene Bongs wird kein Ersatz geleistet.
- Beschädigte oder nicht eindeutig identifizierbare Bongs verlieren ihre Gültigkeit.
3.4. Programmänderungen & Ausfälle:
Kämpfe und Showacts können kurzfristig ausfallen oder geändert werden (z.B. durch Verletzung eines Kämpfers). Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets oder Minderung des Eintrittspreises, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Auch ein Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen (z.B. Unwetter, polizeiliche Anordnung) begründet keinen Erstattungsanspruch, sofern dem Veranstalter kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt.
3.5. Jugendschutz:
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Kinder und Jugendliche haben nur Zutritt gemäß den gesetzlichen Vorgaben (ggf. nur in Begleitung Erziehungsberechtigter). Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen.
3.6. Lautstärke & Gehörschutz:
Bei Kampfsportveranstaltungen kann es zu hohen Lärmpegeln (Musik, Publikum) kommen. Der Veranstalter haftet nicht für Gehörschäden. Das Tragen von Gehörschutz wird empfohlen, insbesondere in Bühnen- oder Boxringnähe.
3.7. Foto- & Videoaufnahmen (Einwilligung):
Der Besucher willigt unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass der Veranstalter Foto-, Audio- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung erstellt, auf denen der Besucher abgebildet sein kann. Diese Aufnahmen dürfen für alle Medien (Print, Online, Social Media, TV) zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Werbe- und Berichterstattungszwecken genutzt werden.
4. Haftungsausschluss
4.1. Allgemeiner Haftungsgrundsatz: Der Club haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die Mitgliedern oder Besuchern auf dem Gelände, beim Training oder bei Veranstaltungen entstehen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
4.2. Besondere Risikobelehrung & Körperverletzungen:
Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass es sich beim Boxen und Kampfsport um Kontaktsportarten handelt, die naturgemäß ein erhöhtes Risiko für Verletzungen bergen. Zu den sporttypischen Risiken zählen insbesondere Prellungen, Schürfwunden, Stauchungen, Cuts, Nasenbluten sowie Zahn- und Kieferverletzungen.
Die Teilnahme am Training, insbesondere an Partnerübungen und Sparring (Freikampf), erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Club übernimmt keine Haftung für solche sporttypischen Verletzungen, die sich trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt und Regeln ereignen. Das Tragen der vorgeschriebenen Schutzausrüstung (insb. Mundschutz) liegt im Verantwortungsbereich des Mitglieds; für Verletzungen, die auf fehlende Schutzausrüstung zurückzuführen sind, ist eine Haftung ausgeschlossen.
4.3. Garderobe & Wertsachen: Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen, Bargeld oder elektronische Geräte wird keine Haftung übernommen. Das Abstellen von Gegenständen in den Umkleiden oder die Nutzung von Spinden erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird empfohlen, keine Wertsachen mit zum Training zu bringen.
4.4. Gesetzliche Haftung: Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4.5. Haftung für Dritte & Gesundheitliche Eignung:
Für Schäden, die durch das Fehlverhalten Dritter (z.B. anderer Mitglieder oder Besucher) verursacht werden, haftet der Club nicht, soweit ihn kein eigenes Verschulden (z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht) trifft.
Ferner haftet der Club nicht für Gesundheitsschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass das Mitglied trotz gesundheitlicher Einschränkungen, Vorerkrankungen oder entgegen ärztlichem Rat am Training teilgenommen hat.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins (Euskirchen).
5.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.